Zählerschrank für PV-Anlage: Anforderungen, Umbau & Kosten

Die Installation einer Photovoltaikanlage ist ein großer Schritt in Richtung Energiewende und Unabhängigkeit. Doch neben den Solarmodulen auf dem Dach und dem Wechselrichter spielt ein oft weniger beachtetes Bauteil eine zentrale Rolle für Sicherheit und Konformität: der Zählerschrank. Besonders bei älteren Gebäuden entspricht der vorhandene Zählerschrank häufig nicht mehr den aktuellen Anforderungen für den Betrieb einer PV-Anlage. Dieser Artikel erklärt, was Sie im Mai 2025 wissen müssen.

Autor Thorsten Wimmer
Geschrieben von
Thorsten Wimmer
Aktualisiert:

Warum ein spezieller bzw. angepasster Zählerschrank für die PV-Anlage?

Ein Zählerschrank, der für eine Photovoltaikanlage geeignet ist, muss mehr leisten als ein herkömmlicher Schrank in einem Haus ohne eigene Stromerzeugung. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Zusätzliche Komponenten: Eine PV-Anlage erfordert Platz für weitere Bauteile wie einen zusätzlichen Zählerplatz (für den Zweirichtungszähler), Überspannungsschutz und oft auch für Steuerungselemente.
  • Erhöhte Sicherheitsanforderungen: Durch die Einspeisung von Strom ins Netz und die höheren Ströme gelten strengere Sicherheitsvorschriften zum Schutz vor Überlastung, Kurzschlüssen und Brandgefahr.
  • Einhaltung aktueller Normen: Die technischen Anschlussregeln (TAR) und VDE-Anwendungsregeln sind bindend und haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt.
  • Integration moderner Messtechnik: Der Rollout von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) erfordert spezifische Platzanforderungen im Zählerschrank.
  • Netzkonformität: Der Zählerschrank ist die Schnittstelle zum öffentlichen Stromnetz. Der Netzbetreiber hat klare Vorgaben für dessen Ausgestaltung.

Gesetzliche und normative Anforderungen

Die grundlegenden Anforderungen an Zählerschränke, insbesondere im Zusammenhang mit Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik, sind in Deutschland streng geregelt. Die wichtigsten Normen sind:

  • VDE-AR-N 4100 ("TAR Niederspannung"): Diese Anwendungsregel legt die technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb fest. Sie ist die zentrale Norm für Zählerplätze.
  • VDE-AR-N 4105 ("Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz"): Diese Norm beschreibt die Anforderungen an Erzeugungsanlagen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden, also auch PV-Anlagen. Sie enthält Vorgaben zum Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz).
  • TAB (Technische Anschlussbedingungen): Jeder lokale Netzbetreiber (z.B. die Westnetz in Teilen von NRW oder die regional zuständigen Stadtwerke) hat eigene TAB, die auf den VDE-Normen basieren, aber zusätzliche, spezifische Anforderungen enthalten können.

Diese Normen definieren unter anderem den Aufbau des Zählerschranks, die zu verwendenden Komponenten und die Art der Installation.


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Die wichtigsten Komponenten im PV-tauglichen Zählerschrank

Ein moderner Zählerschrank, der für den Anschluss einer PV-Anlage vorbereitet ist, muss bestimmte Bereiche und Komponenten aufweisen:

  • Netzseitiger Anschlussraum (NAR): Der untere, verplombte Bereich, in dem die Hauptleitung vom Hausanschlusskasten ankommt. Hier sitzt oft der Hauptsicherungskasten bzw. heute der SLS-Schalter.
  • SLS-Schalter (Selektiver Hauptleitungsschutzschalter): Ein laienbedienbarer Hauptschalter, der die gesamte Anlage vom Netz trennen kann. Er ersetzt die älteren NH-Sicherungen oder Schraubsicherungen im Vorzählerbereich.
  • Zählerfeld(er) (ZF): Hier wird der Stromzähler montiert. Bei PV-Anlagen ist dies ein Zweirichtungszähler, der sowohl den Bezug aus dem Netz als auch die Einspeisung misst. Moderne Zähler sind oft elektronische Haushaltszähler (eHZ).
  • Raum für Zusatzanwendungen (RfZ): Ein kleiner Bereich neben oder unter dem Zähler, vorgesehen für Kommunikations- oder Steuereinheiten des Messstellenbetreibers.
  • Anlagenseitiger Anschlussraum (AAR): Der obere Anschlussraum nach dem Zähler, von dem die Stromkreise ins Haus abgehen. Hier dürfen nur bestimmte Betriebsmittel wie Hauptleitungsabzweigklemmen, selektive Leitungsschutzschalter (SLS) für Unterverteilungen oder auch ein Überspannungsschutz untergebracht werden.
  • APZ-Feld (Abschlusspunkt Zählerplatz): Ein separater, verplombbarer Bereich für die Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems (Smart Meter Gateway - SMGW). Dies ist für den Smart-Meter-Rollout zwingend erforderlich.
  • Verteilerfelder (VF): Für die Sicherungsautomaten (LS-Schalter) und Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD/FI) der einzelnen Hausstromkreise sowie für den Anschluss der PV-Anlage.
  • Überspannungsschutz (SPD - Surge Protective Device): Nach DIN VDE 0100-443 und -534 ist ein Überspannungsschutz für Neuinstallationen und wesentliche Änderungen oft Pflicht, um die Anlage und angeschlossene Geräte vor Schäden durch Blitzschlag oder Netzüberspannungen zu schützen (meist Typ 1 oder Typ 2 Ableiter im Zählerschrank).

Wann muss der Zählerschrank erneuert oder umgebaut werden?

Nicht jeder alte Zählerschrank muss zwangsläufig komplett ersetzt werden. Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab und wird vom beauftragten Elektrofachbetrieb in Absprache mit dem Netzbetreiber getroffen:

  • Alter und Bauart: Sehr alte Zählerschränke (z.B. mit schwarzen Bakelit-Tafeln und Schraubsicherungen im Vorzählerbereich) erfüllen die heutigen Normen in der Regel nicht mehr (z.B. fehlende Trennung zwischen netzseitigem und anlagenseitigem Bereich, kein Platz für SLS-Schalter oder APZ-Feld).
  • Platzangebot: Oft ist in alten Schränken nicht genügend Platz für die zusätzlichen Komponenten (APZ-Feld, RFZ, SLS-Schalter, Überspannungsschutz, ggf. Erzeugungszähler oder Steuergeräte).
  • Normkonformität: Der Schrank muss den aktuellen VDE-Anwendungsregeln, insbesondere der VDE-AR-N 4100, entsprechen. Dies betrifft z.B. die Größe der Anschlussräume, die Art der Verdrahtung und die Möglichkeit zur Plombierung bestimmter Bereiche.
  • Zustand der internen Verdrahtung und Komponenten.

Ist der vorhandene Zählerschrank grundsätzlich noch solide und bietet ausreichend Platz, kann manchmal eine Modernisierung oder Erweiterung ausreichend sein. Häufig ist jedoch ein kompletter Austausch die technisch saubere, sicherere und zukunftssicherere Lösung, auch wenn dies höhere Kosten verursacht.

Ablauf: Vom alten Schrank zur PV-tauglichen Lösung

  1. Bestandsaufnahme und Beratung: Ein qualifizierter Elektrofachbetrieb prüft Ihren vorhandenen Zählerschrank und berät Sie über die notwendigen Maßnahmen.
  2. Abstimmung mit dem Netzbetreiber: Der Elektriker klärt die spezifischen Anforderungen Ihres Netzbetreibers.
  3. Planung: Erstellung eines Konzepts für den Umbau oder die Erneuerung.
  4. Installation: Die Arbeiten dürfen nur von einem eingetragenen Elektroinstallateur durchgeführt werden.
  5. Anmeldung und Abnahme: Nach der Installation erfolgt die (Wieder-)Inbetriebnahme und Abnahme durch den Netzbetreiber bzw. dessen Beauftragten.

Kosten für Umbau oder Erneuerung des Zählerschranks 2025

Die Kosten für die Anpassung des Zählerschranks können stark variieren und hängen vom Zustand des alten Schranks, dem Umfang der notwendigen Arbeiten und den regionalen Handwerkerpreisen ab. Im Mai 2025 können Sie mit folgenden groben Richtwerten rechnen:

  • Kleinere Anpassungen/Modernisierungen (falls möglich): ca. 500 € bis 1.500 €. Dies kann z.B. das Nachrüsten eines SLS-Schalters oder eines Überspannungsschutzes umfassen, wenn genügend Platz vorhanden ist und die Grundstruktur des Schranks den Normen entspricht.
  • Kompletterneuerung eines Standard-Zählerschranks für ein Einfamilienhaus: ca. 1.800 € bis 3.500 €. In komplexeren Fällen oder wenn auch Teile der Hauptleitungen erneuert werden müssen, können die Kosten auch höher liegen. Manche Quellen nennen auch bis zu 5.000€ bei aufwendigen Sanierungen.

Diese Kosten sind in der Regel nicht im Angebot für die reine PV-Anlage enthalten und müssen zusätzlich budgetiert werden. Da die Erneuerung des Zählerschranks oft im direkten Zusammenhang mit der Installation der PV-Anlage steht, kann hier unter Umständen ebenfalls die 0%-Mehrwertsteuerregelung greifen – dies sollten Sie mit Ihrem Steuerberater oder dem ausführenden Betrieb klären.

Wer ist verantwortlich und wer führt die Arbeiten aus?

  • Anlagenbetreiber/Hauseigentümer: Ist für den normgerechten Zustand seines Zählerschranks verantwortlich und trägt die Kosten für Anpassungen oder Erneuerungen.
  • Eingetragener Elektroinstallateur: Ausschließlich Elektrofachbetriebe, die im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind, dürfen Arbeiten am Zählerschrank durchführen und die Anlage beim Netzbetreiber anmelden.

Fazit: Notwendige Investition für eine sichere und zukunftsfähige PV-Anlage

Ein normgerechter Zählerschrank ist das Fundament für den sicheren und vorschriftsmäßigen Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage und die problemlose Integration ins Stromnetz. Auch wenn die Anpassung oder Erneuerung zusätzliche Kosten verursachen kann, ist sie oft unumgänglich und eine wichtige Investition in die Sicherheit und Zukunftsfähigkeit Ihrer Elektroinstallation. Lassen Sie sich frühzeitig von einem qualifizierten Elektrofachbetrieb beraten, um böse Überraschungen zu vermeiden und die Anforderungen Ihres Netzbetreibers zu erfüllen.

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