Förderung Solar- & PV-Anlagen Sachsen 2025: Zuschüsse & Kredite im Überblick

Sachsen setzt verstärkt auf erneuerbare Energien, und die Photovoltaik spielt dabei eine Schlüsselrolle. Wenn Sie im Mai 2025 planen, in eine Solaranlage im Freistaat Sachsen zu investieren, ist die Frage nach finanzieller Unterstützung von zentraler Bedeutung: Welche Förderungen für Solar- und PV-Anlagen gibt es in Sachsen? Dieser Artikel bietet Ihnen einen aktuellen Überblick über die Fördermöglichkeiten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

Autor Thorsten Wimmer
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Thorsten Wimmer
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Sachsens Weg zur Solarenergie: Aktuelle Rahmenbedingungen

Der Freistaat Sachsen verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien deutlich zu steigern. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) ist dabei oft die zentrale Institution für die Abwicklung von Förderprogrammen des Landes. Es ist wichtig, sich stets über die aktuellen Richtlinien und Verfügbarkeiten zu informieren, da Programme oft zeitlich befristet oder budgetär begrenzt sind.

Grundsätzlich gilt: Die meisten Förderanträge müssen vor Beginn des Vorhabens (also vor Vertragsabschluss oder Bestellung) bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Bundesweite Förderungen – Die Basis auch in Sachsen

Diese bundesweit geltenden Regelungen bilden das Fundament der PV-Förderung und sind selbstverständlich auch im Freistaat Sachsen nutzbar:

  • EEG-Einspeisevergütung: Für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, erhalten Sie eine staatlich garantierte Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die aktuellen Sätze (Mai 2025, für Inbetriebnahme Feb.-Juli 2025) liegen z.B. bei 7,94 ct/kWh (bis 10 kWp, Eigenverbrauch) bzw. 12,60 ct/kWh (bis 10 kWp, Volleinspeisung). Ab August 2025 ist eine leichte Degression (Absenkung) um 1% vorgesehen.
  • KfW-Kredite: Das Programm "Erneuerbare Energien – Standard (270)" der KfW-Bankengruppe bietet zinsgünstige Kredite für die Errichtung von PV-Anlagen und Batteriespeichern.
  • 0% Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer): Seit 2023 entfällt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp (sowie für wesentliche Komponenten und Speicher), die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen oder öffentlichen Gebäuden installiert werden, die Mehrwertsteuer.
  • Steuerliche Vorteile: Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern (bzw. 15 kWp pro Einheit bei Mehrfamilienhäusern, max. 100 kWp gesamt) sind in der Regel von der Einkommensteuer befreit.

Spezifische Förderprogramme des Freistaats Sachsen (Stand Mai 2025)

Der Freistaat Sachsen legt verschiedene Förderprogramme auf, die oft über die Sächsische Aufbaubank (SAB) abgewickelt werden. Im Bereich erneuerbare Energien und Klimaschutz gibt es häufig spezifische Richtlinien.

Aktuelle Hinweise (Stand Mai 2025):

  • Förderrichtlinie "Klima/2022 – Teil E: Solar Invest": Dieses Programm war in der Vergangenheit sehr nachgefragt und förderte die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie die zugehörigen Stromspeicher. Es richtete sich an Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Vereine. Wichtig: Dieses Programm ist aufgrund hoher Nachfrage aktuell (Mai 2025) und bis auf Weiteres bei der SAB für Neuanträge geschlossen/ausgesetzt. Es ist unklar, ob und wann es mit neuem Budget wieder geöffnet wird. Eine regelmäßige Prüfung der SAB-Webseite ist daher unerlässlich.
  • Förderung für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte): Sachsen hat in der Vergangenheit auch die Anschaffung von Balkonkraftwerken mit einem Pauschalbetrag unterstützt. Auch hier gilt: Die Verfügbarkeit dieses Programms bei der SAB muss tagesaktuell geprüft werden, da solche Programme oft schnell ausgeschöpft sind.
  • Programme für Unternehmen und Kommunen: Es gibt oft spezifische Förderlinien im Rahmen der EFRE-Förderung (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) oder anderer Klimaschutzinitiativen, die sich an Unternehmen, Kommunen oder Forschungseinrichtungen richten und auch PV-Projekte (z.B. auf kommunalen Dächern, innovative Ansätze) umfassen können.
  • Mieterstromprojekte: Sachsen hat ein Interesse an der Förderung von Mieterstrom. Informieren Sie sich bei der SAB oder der Sächsischen Energieagentur (SAENA) über mögliche Unterstützungen.

Da die Förderlandschaft sehr dynamisch ist, empfiehlt es sich dringend, die Webseiten der Sächsischen Aufbaubank (SAB) und der Sächsischen Energieagentur (SAENA) sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) regelmäßig zu konsultieren.


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Kommunale und regionale Förderprogramme in Sachsen – Der lokale Bonus

Neben den Landesprogrammen bieten auch viele sächsische Städte, Gemeinden und Landkreise eigene Förderprogramme zur Unterstützung des Solarausbaus an. Diese lokalen Zuschüsse können eine sehr attraktive Ergänzung sein, sind aber meist budgetär begrenzt und zeitlich befristet.

Beispiele für Städte in Sachsen mit potenziellen PV-Förderprogrammen (müssen aktuell geprüft werden):

  • Dresden: Hat oft Programme zur Förderung von PV, Speichern und Gründächern.
  • Leipzig: Engagiert sich stark im Klimaschutz und bietet möglicherweise Zuschüsse für Solaranlagen oder Balkonkraftwerke.
  • Chemnitz: Könnte ebenfalls lokale Förderinitiativen haben.
  • Auch kleinere Städte und Landkreise können eigene Programme auflegen.

Unser Rat: Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. Ihrem Landratsamt nach aktuellen Fördermöglichkeiten (Stichworte: "Photovoltaik Förderung", "Solarzuschuss", "Klimaschutzprogramm").

Worauf bei der Antragstellung in Sachsen achten?

  • Antragszeitpunkt: Fast immer gilt: Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen!
  • Richtlinien genau lesen: Jedes Programm hat spezifische Voraussetzungen und Ausschlusskriterien.
  • Kumulierbarkeit: Prüfen Sie, ob die Landes- oder Kommunalförderung mit Bundesprogrammen kombinierbar ist. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist meist ausgeschlossen.
  • Vollständigkeit der Unterlagen: Unvollständige Anträge können zu Verzögerungen oder Ablehnung führen.
  • Technische Anforderungen: Achten Sie auf eventuelle Vorgaben zur Anlagentechnik oder Qualifikation des Installateurs.

Verlässliche Informationsquellen für Sachsen

  • Sächsische Aufbaubank (SAB): www.sab.sachsen.de – die zentrale Förderbank des Freistaates.
  • Sächsische Energieagentur (SAENA): www.saena.de – bietet Beratung und Informationen.
  • Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL): www.energie.sachsen.de.
  • Verbraucherzentrale Sachsen: Unabhängige Energieberatung.
  • Webseiten Ihrer lokalen Stadt, Gemeinde oder Ihres Landkreises.
  • Bundesförderer: KfW, BMWK.

Fazit: Bundesförderung als Basis, Augen auf bei SAB und Kommunen in Sachsen

Auch wenn populäre sächsische Landesprogramme wie "Solar Invest" im Mai 2025 für Neuanträge pausieren, bleibt die Investition in Photovoltaik in Sachsen dank der soliden Bundesförderungen (0% MwSt., Einspeisevergütung, KfW-Kredite) attraktiv. Es ist entscheidend, die Webseite der SAB im Auge zu behalten, falls Programme wieder geöffnet werden. Parallel dazu stellen die kommunalen Förderprogramme eine wichtige zusätzliche Chance dar. Eine proaktive Recherche und frühzeitige Antragstellung sind der Schlüssel, um die bestmögliche Unterstützung für Ihre Solaranlage im Freistaat Sachsen zu erhalten.

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