Förderung Solar- & PV-Anlagen Niedersachsen 2025: Zuschüsse & Kredite im Überblick

Die Investition in eine Photovoltaikanlage ist ein wichtiger Schritt zur eigenen Energiewende und zur Senkung der Stromkosten. Viele Interessierte in Niedersachsen fragen sich daher: Welche Förderungen für Solar- und PV-Anlagen gibt es in Niedersachsen im Jahr 2025? Dieser Artikel gibt Ihnen einen aktuellen Überblick (Stand Mai 2025) über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

Autor Thorsten Wimmer
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Thorsten Wimmer
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Überblick: Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen in Niedersachsen 2025

Die Förderlandschaft für Photovoltaik in Niedersachsen setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Während spezifische, landesweite Zuschussprogramme für PV-Anlagen für Privatpersonen von der NBank oder dem Land Niedersachsen nicht immer durchgängig verfügbar sind oder schnell ausgeschöpft sein können, gibt es dennoch wichtige finanzielle Anreize und Unterstützungsmöglichkeiten.

Wichtig vorab: Viele Förderprogramme, insbesondere auf kommunaler Ebene, erfordern die Antragstellung bevor mit dem Vorhaben begonnen wird (also vor Vertragsabschluss mit dem Installateur).

Bundesweite Förderungen – Auch in Niedersachsen relevant

Diese bundesweit geltenden Regelungen bilden die Basis der PV-Förderung und sind selbstverständlich auch in Niedersachsen nutzbar:

  • EEG-Einspeisevergütung: Für Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen und ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten Sie eine staatlich garantierte Vergütung. Die Höhe der Sätze ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und richtet sich nach der Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Für Anlagen, die zwischen Februar und Juli 2025 in Betrieb gehen, liegen die Sätze z.B. bei 7,94 ct/kWh (bis 10 kWp, Eigenverbrauch) bzw. 12,60 ct/kWh (bis 10 kWp, Volleinspeisung). Ab August 2025 ist eine leichte Degression (Absenkung) um 1% vorgesehen.
  • KfW-Kredite: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm "Erneuerbare Energien – Standard (270)" zinsgünstige Kredite für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern. Dieser Kredit kann oft mit anderen Förderungen kombiniert werden.
  • 0% Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer): Seit 2023 entfällt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp (sowie für wesentliche Komponenten und Speicher), die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden, die Mehrwertsteuer. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Entlastung dar.
  • Steuerliche Vorteile: Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien (bzw. 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern/Mischnutzung, max. 100 kWp pro Steuerpflichtigem) sind von der Einkommensteuer befreit.


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Spezifische Förderprogramme des Landes Niedersachsen (Stand Mai 2025)

Zum aktuellen Zeitpunkt (Mai 2025) gibt es auf Landesebene in Niedersachsen keine breit angelegten, direkten Zuschussprogramme für Standard-Photovoltaikanlagen auf privaten Wohngebäuden, die mit früheren Programmen vergleichbar wären. Die Landesregierung setzt stark auf die Bundesförderungen und unterstützt eher spezifische Bereiche oder größere Projekte im Rahmen von Klimaschutz- und Energieeffizienzinitiativen, oft für Unternehmen oder Kommunen.

Es ist jedoch wichtig, die Webseite der NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen) sowie des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz regelmäßig auf neue oder wiederaufgelegte Programme zu prüfen, da sich die Förderlandschaft ändern kann.

Mögliche, aber oft zeitlich begrenzte oder sehr spezifische Landesinitiativen könnten umfassen:

  • Förderungen für Agri-PV (Photovoltaik in der Landwirtschaft).
  • Programme für Mieterstromprojekte oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
  • Zuschüsse für innovative PV-Anwendungen (z.B. gebäudeintegrierte PV, vertikale PV-Anlagen) im Rahmen von Pilotprojekten oder spezifischen Ausschreibungen.
  • Förderung von Beratungsleistungen zur Energieeffizienz, die auch PV-Anlagen beinhalten können.

Beispielsweise gab es in der Vergangenheit Förderungen für Batteriespeicher, diese sind jedoch aktuell bei der NBank für Privathaushalte als ausgelaufen gekennzeichnet.

Kommunale Förderprogramme in Niedersachsen – Der lokale Tipp!

Ein sehr wichtiger Anlaufpunkt sind die Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen. Viele Kommunen haben eigene Förderprogramme aufgelegt, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen vor Ort zu unterstützen. Diese Zuschüsse sind oft sehr attraktiv, aber in der Regel mit einem begrenzten Budget ausgestattet und können schnell vergriffen sein.

Beispiele für kommunale Förderungen (können variieren und müssen aktuell geprüft werden):

  • Region Hannover (proKlima): Bietet oft verschiedene Module, z.B. für Dach-Vollbelegung ("DachVollToll"), Fassaden-PV ("SolarStromFassade") oder Solar-Gründächer ("SolarGrünDach").
  • Stadt Göttingen (KlimaFonds): Hat in der Vergangenheit Module für Balkonsolar und größere PV-Anlagen angeboten, teilweise mit Innovationsboni.
  • Stadt Braunschweig: Unterstützt teils PV an Fassaden und Balkonkraftwerke.
  • Viele weitere Städte wie Osnabrück, Oldenburg, Lüneburg, Wolfsburg oder kleinere Gemeinden könnten ebenfalls eigene Programme haben.

Unser Rat: Informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. Ihres Landkreises unter Stichworten wie "Förderung Photovoltaik", "Klimaschutz" oder "Solarförderung". Auch die lokalen Energieagenturen oder Stadtwerke können hierzu Auskunft geben.

Worauf bei der Antragstellung achten?

  • Antragszeitpunkt: Meistens gilt: Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen!
  • Kumulierbarkeit: Prüfen Sie, ob und wie die gewählte Förderung mit anderen Programmen (z.B. KfW) kombinierbar ist.
  • Vollständigkeit der Unterlagen: Achten Sie auf korrekte und vollständige Antragsunterlagen.
  • Technische Mindestanforderungen: Oft sind bestimmte Qualitätsstandards oder technische Vorgaben zu erfüllen.
  • Gültigkeitsdauer und Budget: Viele Programme sind zeitlich befristet oder budgetär gedeckelt.

Wo finde ich verlässliche Informationen?

  • Bundesebene: Webseiten der KfW, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Bundesnetzagentur (für EEG-Sätze).
  • Landesebene Niedersachsen: NBank (www.nbank.de), Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (www.umwelt.niedersachsen.de), Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN).
  • Kommunale Ebene: Webseiten Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Landkreises.
  • Unabhängige Beratung: Verbraucherzentrale Niedersachsen, lokale Energieberater.

Fazit: Bundesförderung als Basis, kommunale Chancen nutzen

Auch wenn es in Niedersachsen im Mai 2025 keine flächendeckenden, spezifischen Landes-Zuschussprogramme für private Standard-PV-Anlagen zu geben scheint, ist die Investition dank der starken Bundesförderungen (0% MwSt., Einspeisevergütung, KfW-Kredite) weiterhin sehr attraktiv. Der entscheidende zusätzliche Hebel können kommunale Förderprogramme sein. Eine gründliche Recherche der Angebote Ihrer Heimatkommune ist daher unerlässlich. Planen Sie frühzeitig und informieren Sie sich umfassend, um die bestmögliche Unterstützung für Ihre Photovoltaikanlage in Niedersachsen zu erhalten.

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