Die Einspeisevergütung 2025 ist ein zentraler Faktor für die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Sie regelt, wie viel Geld Anlagenbetreiber für den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom erhalten. Grundlage hierfür ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieser Artikel gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über die aktuellen Vergütungssätze im Mai 2025, die Unterschiede zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung sowie die bevorstehenden Änderungen durch die Degression.
Was ist die Einspeisevergütung und wie funktioniert sie?
Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Zahlung, die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, wie Photovoltaikanlagen, für jede in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde (kWh) erhalten. Ziel des EEG ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und Anreize für Investitionen zu schaffen. Die Höhe der Vergütung wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme festgeschrieben.
Aktuelle Einspeisevergütungssätze für PV-Anlagen (Inbetriebnahme Februar 2025 – Juli 2025)
Die Sätze der Einspeisevergütung hängen von der Größe der Anlage und der Art der Einspeisung ab. Das EEG 2023 hat hierfür neue Regelungen und auch höhere Sätze im Vergleich zu früheren Jahren eingeführt. Für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. Februar 2025 und dem 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, gelten folgende feste Vergütungssätze:
Anlagen mit Eigenverbrauch (Überschusseinspeisung)
Bei diesem Modell nutzen Sie einen Teil des erzeugten Solarstroms selbst und speisen nur den Überschuss ins Netz ein.
- Für Anlagenteile bis 10 kWp Leistung: 7,94 Cent/kWh
- Für Anlagenteile von über 10 kWp bis 40 kWp Leistung: 6,88 Cent/kWh
- Für Anlagenteile von über 40 kWp bis 100 kWp Leistung: 5,62 Cent/kWh
Beispiel: Eine 15 kWp-Anlage mit Eigenverbrauch erhält für die ersten 10 kWp 7,94 ct/kWh und für die weiteren 5 kWp 6,88 ct/kWh.
Anlagen mit Volleinspeisung
Hier wird der gesamte erzeugte Solarstrom ins Netz eingespeist. Diese Option wird höher vergütet, um Anreize für die Nutzung von Dächern zu schaffen, die sich nicht primär für den Eigenverbrauch eignen.
- Für Anlagenteile bis 10 kWp Leistung: 12,60 Cent/kWh
- Für Anlagenteile von über 10 kWp bis 100 kWp Leistung: 10,56 Cent/kWh
Betreiber müssen ihrem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitteilen, ob sie die Regelung für Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung wählen.
Degression der Einspeisevergütung – Was gilt 2025?
Das EEG sieht eine planmäßige Absenkung (Degression) der Vergütungssätze für neu installierte Anlagen vor, um den technologischen Fortschritt und sinkende Systemkosten widerzuspiegeln. Nach einer Aussetzung der Degression wurde diese mit dem EEG 2023 neu geregelt:
Seit Februar 2024 erfolgt eine halbjährliche Degression von 1 Prozent. Das bedeutet für Anlagen, die ab dem 1. August 2025 in Betrieb genommen werden, gelten voraussichtlich folgende (um 1% niedrigere) Sätze:
Voraussichtliche Sätze für Inbetriebnahme ab 1. August 2025 bis 31. Januar 2026:
- Überschusseinspeisung:
- bis 10 kWp: ca. 7,86 Cent/kWh
- 10-40 kWp: ca. 6,81 Cent/kWh
- 40-100 kWp: ca. 5,56 Cent/kWh
- Volleinspeisung:
- bis 10 kWp: ca. 12,47 Cent/kWh
- 10-100 kWp: ca. 10,45 Cent/kWh
Die genauen, dann gültigen Sätze werden von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Für Ihre Anlage ist immer der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme für 20 Jahre (+ Rest des Inbetriebnahmejahres) fix.
Wichtige Neuerungen und Aspekte im Jahr 2025
- Keine Vergütung bei negativen Strompreisen: Für Neuanlagen (Inbetriebnahme oft ab März 2025 referenziert) entfällt die Einspeisevergütung für Stunden, in denen die Preise an der Strombörse negativ sind. Die Förderdauer der Anlage verlängert sich jedoch um diese Zeiten.
- Direktvermarktung: Die Pflicht zur Direktvermarktung für größere Anlagen wird schrittweise ausgeweitet. Ab 2025 soll die Grenze für die verpflichtende Direktvermarktung für Neuanlagen schrittweise von 100 kW auf 25 kW abgesenkt werden. Für Anlagen bis 100 kWp besteht aber weiterhin die Möglichkeit, die feste Einspeisevergütung zu wählen.
- Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR): Die Registrierung Ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur ist Voraussetzung für den Erhalt der Einspeisevergütung.
Lohnt sich eine PV-Anlage mit der aktuellen Einspeisevergütung 2025?
Trotz der Degression und im Vergleich zu früheren Höchstwerten der Einspeisevergütung bleibt eine Photovoltaikanlage eine sinnvolle Investition. Der Fokus hat sich jedoch stark verschoben:
- Eigenverbrauch ist König: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom spart Ihnen den Bezug von teurem Netzstrom (aktuell oft über 30 Cent/kWh). Diese Ersparnis übersteigt die Einnahmen durch die Einspeisevergütung deutlich.
- Volleinspeisung als Option: Für Dächer, auf denen ein hoher Eigenverbrauch nicht realisierbar ist (z.B. vermietete Objekte, große ungenutzte Scheunendächer), kann die höhere Vergütung für Volleinspeisung weiterhin attraktiv sein.
- Gesamtwirtschaftlichkeit: Neben der Einspeisevergütung tragen gesunkene Anschaffungskosten (u.a. durch den Wegfall der Mehrwertsteuer für private PV-Anlagen bis 30 kWp seit 2023), die langfristige Stromkostenersparnis und der Beitrag zum Umweltschutz zur Attraktivität bei.
Fazit: Gut informiert in die Solarzukunft
Die Einspeisevergütung 2025 bietet weiterhin eine solide, staatlich garantierte Grundlage für den Betrieb von Photovoltaikanlagen, auch wenn der maximale Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms in den meisten Fällen die höchste Rendite verspricht. Die aktuellen Sätze für Anlagen, die bis Ende Juli 2025 in Betrieb gehen, sind attraktiv, bevor die nächste leichte Degressionsstufe greift. Informieren Sie sich detailliert und lassen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer geplanten Anlage von einem Fachbetrieb individuell berechnen, um die beste Entscheidung für Ihre Situation zu treffen.