Ein Bausparvertrag galt lange Zeit als eine der beliebtesten Spar- und Finanzierungsformen für zukünftige Immobilienbesitzer. Doch das Leben ändert sich, und so kann auch der Bedarf an einem laufenden Bausparvertrag schwinden. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Bausparvertrag kündigen, welche Fristen und Kosten dabei auf Sie zukommen und welche Alternativen sich für Ihre finanziellen Ziele anbieten.
Es gibt viele Gründe, die zur Kündigung eines Bausparvertrags führen können. Vielleicht haben Sie bereits ein Eigenheim gekauft und benötigen das angesparte Kapital nicht mehr für Wohnzwecke. Oder Sie stellen fest, dass die Zinsen Ihres Bausparvertrags im aktuellen Marktumfeld nicht mehr attraktiv sind. Auch veränderte Lebenssituationen, etwa durch einen Jobwechsel oder eine Familiengründung, können eine Bausparvertragskündigung notwendig machen.
Diese Gründe zeigen, dass eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Verträge sinnvoll ist. Bevor Sie jedoch endgültig kündigen, sollten Sie sich über alle Konsequenzen informieren. Dazu zählen unter anderem:
Bevor Sie Ihren Bausparvertrag kündigen, ist es essenziell, einen Blick in die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) zu werfen. Hier finden Sie konkrete Hinweise zu den Kündigungsfristen und eventuellen Gebühren. In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten. Dabei unterscheiden sich die Regelungen je nach Bausparkasse und nach Tarifgeneration. Ältere Verträge können oft abweichende Bestimmungen haben.
Wichtige Aspekte zum Thema Kündigungsfristen:
Prüfen Sie daher genau, welche Regelung in Ihrem spezifischen Vertrag gilt. So vermeiden Sie Überraschungen und stellen sicher, dass Ihre Kündigung rechtlich sauber erfolgt.
Bei der Kündigung eines Bausparvertrags sollten Sie strukturiert vorgehen. Im Folgenden finden Sie einen Leitfaden, der sich für die meisten Bausparkassen eignet:
In vielen Fällen profitieren Sparerinnen und Sparer mit Bausparverträgen von staatlichen Zulagen oder Prämien, insbesondere:
Wenn Sie sich frühzeitig dazu entscheiden, den Bausparvertrag aufzulösen, riskieren Sie den Verlust dieser Förderungen. Denn die meisten staatlichen Leistungen sind zweckgebunden. Nutzen Sie das Guthaben nach der Kündigung nicht für eine Immobilie oder wohnwirtschaftliche Maßnahmen, müssen Sie die Prämien in vielen Fällen zurückzahlen.
Vergewissern Sie sich daher, wie lange Ihr Vertrag laufen muss, um die staatlichen Förderungen endgültig zu sichern. Oft ergibt es mehr Sinn, den Vertrag nicht sofort zu kündigen, sondern die Mindestlaufzeit abzuwarten oder das Guthaben in eine Immobilie zu investieren, damit Sie von den Zuschüssen profitieren können.
Viele Bausparkassen erheben bei Abschluss eines Bausparvertrags eine einmalige Abschlussgebühr. Darüber hinaus können jährliche Kontoführungsgebühren anfallen. Bei einer Kündigung sind bereits geleistete Gebühren in der Regel nicht erstattungsfähig. Das bedeutet, dass Sie dieses Geld leider nicht zurückfordern können.
Anders kann es aussehen, wenn rechtliche Grauzonen zum Tragen kommen: In manchen älteren Verträgen waren bestimmte Gebührenklauseln unwirksam, und Verbraucher haben nachträglich Gebühren zurückverlangt. Ob das in Ihrem konkreten Fall möglich ist, sollten Sie vorab durch einen Blick in die Vertragsbedingungen oder eine juristische Beratung prüfen lassen.
Während bei einer ordentlichen Kündigung zum Laufzeitende oft nur minimale Kosten anfallen, kann eine vorzeitige Kündigung recht teuer werden. Es können folgende Kostenpunkte auf Sie zukommen:
Bevor Sie sich also für eine vorzeitige Kündigung entscheiden, sollten Sie diese möglichen Kosten gegen den Nutzen abwägen. Manchmal ist es finanziell klüger, den Vertrag noch ein wenig laufen zu lassen, um Gebühren zu umgehen.
Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Sie müssen Ihren Bausparvertrag nicht zwangsläufig kündigen. Wenn Sie momentan keinen Bedarf haben, können Sie ihn beispielsweise ruhend stellen. Das bedeutet, Sie zahlen keine weiteren Beträge ein, halten den Vertrag aber weiterhin offen. So bleiben Ihnen eventuell günstige Zinskonditionen für ein späteres Darlehen erhalten.
Auch die staatlichen Zulagen könnten weiterhin gesichert sein, sofern Sie den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt wohnwirtschaftlich verwenden. In Zeiten niedriger Zinsen kann es eine Überlegung wert sein, den Vertrag bestehen zu lassen – insbesondere, wenn er aus einer Hochzinsphase stammt und vergleichsweise attraktive Guthabenzinsen bietet.
Nicht nur Sie selbst haben das Recht, den Bausparvertrag zu kündigen. Unter bestimmten Umständen darf auch die Bausparkasse einseitig kündigen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Ihr Bausparvertrag bereits seit längerer Zeit zuteilungsreif ist. Viele Bausparkassen begründen eine solche Kündigung damit, dass ein zuteilungsreifer Vertrag nicht ewig weitergeführt werden muss, wenn das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird.
Für Kunden kann dies unangenehm sein, vor allem wenn der Vertrag noch attraktive Guthabenzinsen bietet. Daher haben viele Bausparkassen in den vergangenen Jahren ältere Verträge mit hohen Zinsen gekündigt. Wenn Sie davon betroffen sind, sollten Sie:
Vielleicht möchten Sie Ihr hart erarbeitetes Geld weiterhin für eine Immobilie ansparen oder planen eine andere Investition. Hier sind einige Alternativen, die Sie in Betracht ziehen sollten, wenn Sie Ihren Bausparvertrag nicht fortführen wollen oder können:
Gerade bei größeren Summen ist es ratsam, sich intensiv mit den Vor- und Nachteilen dieser Anlagen auseinanderzusetzen und sich bei Bedarf auch von einem unabhängigen Finanzberater unterstützen zu lassen.
Manche Sparer kündigen ihren Bausparvertrag, wenn sie das Eigenkapital für einen Immobilienkauf schneller in Händen halten wollen. Hierbei gibt es jedoch zu beachten, dass Sie möglicherweise bestimmte Kündigungsfristen einhalten müssen und dadurch den Kaufzeitpunkt nicht beliebig verschieben können. Zudem sollten Sie den Anspruch auf staatliche Förderungen nicht leichtfertig aufgeben, insbesondere wenn Sie das angesparte Geld doch für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.
Oft bietet es sich an, den Bausparvertrag “zuteilungsreif” zu machen. Das bedeutet: Sie erfüllen alle Voraussetzungen, um das Bauspardarlehen abzurufen. Sollten Sie das Darlehen nicht brauchen, können Sie sich das Guthaben auszahlen lassen und den Vertrag beenden. Doch hier gelten meist spezifische Regularien der Bausparkasse. Daher empfiehlt es sich, vor der Kündigung ein Gespräch mit der Kasse zu führen.
Kapitalerträge aus Bausparverträgen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Das bedeutet, dass Zinsgewinne dem steuerpflichtigen Einkommen zugerechnet werden, falls Sie den Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft haben. Wenn Sie allerdings noch Freistellungsaufträge offen haben, kann ein Teil der Zinsen steuerfrei bleiben.
Für staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie gelten zudem eigene Regeln. Wenn Sie den Vertrag zweckentfremdet nutzen – etwa das Guthaben nicht für den Bau oder Kauf einer Immobilie verwenden – können Rückzahlungen der erhaltenen Prämien fällig werden. Halten Sie daher Rücksprache mit einem Steuerberater, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit kann eine monatliche Sparrate zum Bausparvertrag zur Belastung werden. Doch eine sofortige Kündigung ist nicht immer die beste Lösung. Je nach Tarif können Sie:
Damit bleiben Ihnen die bereits eingebrachten Beiträge, mögliche Förderungen und der Anspruch auf ein Darlehen erhalten. Eine vorzeitige Kündigung würde hingegen häufig finanzielle Nachteile mit sich bringen.
Damit Sie bei der Kündigung Ihres Bausparvertrags nicht unnötig draufzahlen, sollten Sie die folgenden Tipps beachten:
Damit Sie sicher durch den Kündigungsprozess kommen, sollten Sie folgende Fehler vermeiden:
In einigen Fällen kann es Sinn machen, den Bausparvertrag nicht komplett zu kündigen, sondern Teile davon zu entnehmen oder den Vertrag auf eine andere Person zu übertragen. Manche Bausparkassen bieten sogenannte “Teilkündigungen” an, bei denen Sie lediglich einen Teil Ihres Guthabens auszahlen lassen. Der verbleibende Rest des Vertrags läuft weiter. So behalten Sie beispielsweise Ihren Anspruch auf günstige Zinsen für ein späteres Darlehen.
Auch eine Übertragung des Vertrags an Familienangehörige ist möglich. Hierbei müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein, beispielsweise eine Nachweisführung über den Verwendungszweck. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Bausparkasse, ob diese Optionen angeboten werden und welche Formalitäten dafür notwendig sind.
Wenn Ihr Ziel darin besteht, Ihre Finanzierungsmittel neu zu ordnen oder Zinsen zu sparen, könnte auch eine Umschuldung infrage kommen. Dabei lösen Sie den Bausparvertrag mit dem angesparten Guthaben ab und finanzieren eventuell vorhandene Restschulden über einen neuen Kredit bei einer anderen Bank. Ein Umschuldungsrechner im Internet kann Ihnen einen groben Überblick verschaffen, wie viel Sie dadurch sparen könnten. Beachten Sie jedoch auch hier die Kündigungsfristen und eventuelle Vorfälligkeitsgebühren.
Das Kündigen eines Bausparvertrags ist ein Schritt, der wohlüberlegt sein sollte. Prüfen Sie zunächst, ob eine Teilkündigung oder ein Ruhenlassen des Vertrags für Sie vorteilhafter ist. Bedenken Sie mögliche Förderverluste, vorzeitige Gebühren und das Potenzial, das ein laufender Vertrag für spätere Projekte bieten kann. Wenn Sie dennoch kündigen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig über Fristen, Gebühren und Alternativen informieren. So stellen Sie sicher, dass Sie am Ende die für Ihre Situation beste Entscheidung treffen.
1. Kann ich den Bausparvertrag jederzeit kündigen?
In der Regel können Sie den Bausparvertrag jederzeit kündigen, allerdings müssen Sie hierbei die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -gebühren beachten. Eine außerordentliche Kündigung kann bei besonderen Umständen (z. B. Wegfall der Geschäftsgrundlage) möglich sein, ist aber eher selten.
2. Was passiert mit meiner Wohnungsbauprämie bei Kündigung?
Die Wohnungsbauprämie ist zweckgebunden. Wenn Sie den Vertrag vor Ablauf bestimmter Fristen kündigen und das Geld nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen, müssen Sie die Prämie in den meisten Fällen zurückzahlen.
3. Bekomme ich die Abschlussgebühr zurück?
Die Abschlussgebühr ist in aller Regel eine einmalige Zahlung, die Sie beim Vertragsabschluss leisten. Bei einer Kündigung wird sie nicht erstattet. In Ausnahmefällen (z. B. rechtlich unwirksamen Klauseln) könnte es jedoch Möglichkeiten geben, sie zurückzufordern.
4. Welche Frist ist bei einer ordentlichen Kündigung üblich?
Übliche Kündigungsfristen liegen bei drei bis sechs Monaten. Manche Tarife ermöglichen auch eine sofortige Kündigung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Lesen Sie daher immer die Bedingungen Ihres konkreten Tarifs.
5. Ist eine Teilkündigung möglich?
Ja, einige Bausparkassen bieten die Option einer Teilkündigung an. Dabei lassen Sie sich nur einen Teil des Guthabens auszahlen und führen den Vertrag mit dem Restguthaben fort. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif dies vorsieht und welche Bedingungen gelten.
6. Kann die Bausparkasse mir einfach kündigen?
Ja, Bausparkassen dürfen den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, zum Beispiel wenn er lange zuteilungsreif ist und Sie das Darlehen nicht in Anspruch nehmen. Prüfen Sie in solchen Fällen, ob die Kündigung rechtens ist oder ob Sie gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten möchten.
Mit diesen Informationen sollten Sie in der Lage sein, eine fundierte Entscheidung zur Kündigung Ihres Bausparvertrags zu treffen und dabei Fallstricke zu vermeiden. Beachten Sie, dass finanzielle Situationen immer individuell sind und eine persönliche Beratung von Vorteil sein kann.
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